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Wichtige Informationen von der Pflichtversammlung am 07.11.2011
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Mitteilungen Benjamin:

  • Die Termine für das Jahr 2012 stehen fest und wurden bereits auf der Homepage veröffentlich. Sie werden zusätzlich noch über die Presse bekannt gegeben und per Mail an alle Schiedsrichter verteilt werden. Der erste Pflichtlehrabend findet am 05. März 2012 in Niederhummel statt.
  • Es wird im nächsten Jahr nur sieben Pflichtlehrabende geben, dazu aber regelmäßig Regelschulungen, die dieses Jahr meist sehr schlecht besucht waren. Um anrechenbar zu sein, muss man mindestens fünf Veranstaltungen (Regelabende oder Pflichtlehrabende) besucht haben. Dies ist bereits deutlich kulanter, als das in den anderen Gruppen gehandhabt wird.
  • Anmeldungen für die Jahresabschlussfeier am Freitag, den 18.11.2011 (nicht wie irrtümlich in der letzten Mail behauptet am 19.11!!!), in Niederhummel sind noch bis zum 8.11.2011 bei Ramon Joachimstaller möglich. Wer nicht teilnimmt, sollte sich auch abmelden, das erleichtert die Planung ungemein. Sachspenden sind weiterhin bei Josef Hofmaier, Geldspenden bei Stefan Hany möglich.
  • Der Neulingskurs 2012 beginnt am 08. März 2011 im Portofino. Die weiteren Termine werden dort bekannt gegeben. Plakate als Werbung werden an die Vereine im Landkreis als auch an die Schiedsrichter verteilt, wenn diese verfügbar sind.

Mitteilungen Ludwig:

  • Wenn ein Vereins-SRA von einem Zuschauer angespuckt wird, ist dies kein Grund für einen Spielabbruch, da es sich nicht um einen neutralen Assistenten handelt. Es muss jedoch eine Meldung verfasst werden und der verursachende Zuschauer sollte vom Ordnungsdienst ausfindig gemacht werden.
  • Bei den Listen für die Spielgemeinschaften in der Jugend muss das Datum, welches die Genehmigung durch den Spielleiter anzeigt, auf der Rückseite des Spielberichts vermerkt werden. Jeder Fall, in dem das nicht geschieht, wird durch das Sportgericht angezeigt.
  • Wenn eine Hardcopy statt eines Spielpasses vorliegt muss der SR darauf achten, dass das Passausstellungsdatum auf der Hardcopy maximal 21 Tage zurückliegt. Nur dann der Spieler Spielrecht.
  • Sowohl im Herren- als auch im Jugendbereich besteht seit dieser Saison die Möglichkeit des Zweitspielrechts, welches jeweils für maximal ein Jahr beantragt werden kann. Dafür sind neue Pässe im Umlauf, auf denen dieses Zweitspielrecht vermerkt ist.
  • Für die Nachspielzeit ist der SR verantwortlich und er entscheidet sie anhand der Vorkomnisse im Spiel und anhand des aktuellen Ergebnisses.

Mitteilungen Spielleiter:

  • Ein Spielerpass mit einem Eintrag auf der Rückseite ist ungültig und der Spieler besitzt kein Spielrecht .
  • Der SR darf keinem Spieler Spielrecht aussprechen. Besitzt ein Spieler keinen (gültigen) Pass, so kann er sich durch einen Lichtbildausweis ausweisen (muss im Spielbericht vermerkt werden). Besteht der Verein darauf, dass der/die Spieler ohne Ausweis spielt, muss der SR das ebenfalls zulassen, muss dies aber natürlich auch im Spielbericht vermerken.
  • Fehlt in der Jugend ein Spielerpass, so kann der Jugendbetreuer das Spielrecht für den Spieler auf dem Spielbericht bestätigen. Ein Ausweis ist nicht nötig!
  • Auf den Spielberichten der Jugend muss kein Leiter des Ordnungsdiensts vermerkt sein, diese Funktion übernimmt automatisch der eingetragen Jugendbetreuer

 

 

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