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A) Aufwandsentschädigung
(1) Entschädigungen für Schiedsrichter
Bayernliga |
50 € |
Landesliga |
34 € |
Bezirksoberliga, Bezirksliga, U 19 A-Junioren Bayernliga,
Frauen Bayernliga,
Privatspiele Frauen-Bundesliga |
28 € |
(U 17) B-Junioren-Bayernliga, (U 19) A-Junioren-Landesliga |
24 € |
(U 15) C-Junioren-Bayernliga, (U 17) B-Juniorinnen-Bayernliga und Frauen-Landesliga, (U 17) B- Junioren-Landesliga, Kreisliga, Kreisklasse, A-, B- und C-Klasse |
20 € |
alle sonstigen Herren- und Seniorenmannschaften |
18 € |
alle sonstigen A- und B-Juniorenmannschaften
sowie Frauenmannschaften und B-Juniorinnen Bayernliga |
15 € |
alle übrigen C-/D-/E-/F-/G- Juniorenmannschaften
sowie Juniorinnenmannschaften |
10 € |
Firmen- und Freizeitmannschaften |
20 € |
(2) Entschädigung für SR-Assistenten
1. und 2. Bundesliga, 3. Liga (keine DFB-Ansetzung),
Regionalliga (keine SFV-Ansetzung),
Bayernliga |
25 € |
Landesliga |
17 € |
Frauen-Bayernliga, Bezirksoberliga, Bezirksliga,
Junioren/innen-Bayernliga, Entscheidungsspiele Herren |
14 € |
Kreisliga und alle sonstigen Spiele |
12 € |
(3) Entschädigung für Beobachter
Bayernliga |
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am Wohnort |
20 € |
außerhalb |
30 € |
Landesliga |
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am Wohnort |
11 € |
außerhalb |
15 € |
In diesen vorgenannten Beträgen sind alle mit den Beobachtungen zusammenhängenden Auslagen, wie Porto etc., enthalten, ausgenommen der Fahrtkosten.
Bei Wochentagsspielen (nur Meisterschaftsspiele) im Herrenbereich
a) Mo bis Do., außer Feiertag Bezirksoberliga bis einschließlich Bayernliga
b) Freitag, außer Feiertag Landesliga und Bayernliga
(ausschlaggebend für die Feiertagsregelung ist der Arbeitsort des SR/SRA)
erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 % auf die festgelegten Entschädigungen für SR/SRA.
B) Fahrtkosten
(1) Dem Schiedsrichter stehen zu:
a) Bei Benutzung eines Fahrzeuges EUR 0,30 pro km.
Für SR-Teams (ohne km-Begrenzung) 0,35 € pro km.
b) Bei der Fahrtkostenberechnung muss beachtet werden, dass für die einfache Fahrstrecke maximal folgende Distanzen berechnet werden dürfen.
o Kreisliga, Frauen-Bezirksoberliga 80 km
o Kreisklasse, Frauen-Bezirksliga 60 km
o A-/B-/C-Klasse, alle sonstigen Frauenmannschaften 50 km
o alle sonst. Herren- und Senioren-Mannschaften 40 km
o A-/B-/C-Junioren Bezirk 60 km
o A-/B-Junioren Kreis, D-Junioren Bezirk 50 km
o C-/D-Junioren Kreis, Juniorinnen Bezirk 40 km
o E-/F-/G-Junioren, alle sonstigen Juniorinnen 20 km
c) Fahrpreis der Bahn (2. Klasse) oder eines anderen Verkehrsmittels (billigster Reiseweg vom Wohnort des Schiedsrichters zum Spielort).
d) Bei Vereinsansetzung gilt für die Berechnung der Fahrtkosten der Sitz des Vereins des Schiedsrichters.
e) In Sonderfällen bestimmt der zuständige Schiedsrichterausschuss den Ort, von dem aus die Fahrtkosten berechnet werden.
(2) Dem Schiedsrichterassistenten ab der Bezirksliga aufwärts stehen zu:
Bei Benutzung eines Fahrzeuges 0,20 € pro km bis zu einer einfachen Entfernung
von 30 km von seiner Wohnung bis zur Wohnung des Schiedsrichters bzw. bis zum gemeinsamen Treffpunkt des Teams. Abs. 1 Buchstabe d) gilt entsprechend.
(3) Dem Beobachter stehen zu:
a) Bayernliga-Beobachter bis zu einer einfachen Entfernung von 100 km pro km 0,15 € , höchstens 30,00 €
b) Landesliga-Beobachter bis zu einer einfachen Entfernung von 60 km (bisher 50 km) pro km 0,15 €, höchstens 18 €
C) Allgemeines
(1) Bei Spielen von Mannschaften verschiedener Spielklassen gilt jeweils der Satz der höheren Klasse. Der Höchstsatz im BFV beträgt 50 €.
(2) Der SR erhält seine Auslagen gegen Vorlage einer detaillierten Quittung vom Platzverein vor dem Spiel, wobei die Aufstellung der Spesen mit dem Spielberichtsbogen übereinstimmen muss. Sonderregelungen (z. B. SR-Pool) für bestimmte Spielklassen sind zu beachten.
(3) Neben den Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen kann der SR auch sonstige Auslagen, wie z. B. Porto, Telefon in Anrechnung bringen.
(4) Bei Austausch mit anderen Landesverbänden gilt für deren SR/SRA ausschließlich die Spesenordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes.
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